Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
in der bis zum 28.02.2010 geltenden Fassungaufgehoben durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)
Einleitende Bestimmung (§ 1)
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Erster Teil
§ 1a Grundsatz
§ 1b Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
§ 2 Erlaubnis- und Bewilligungserfordernis
§ 3 Benutzungen
§ 4 Benutzungsbedingungen und Auflagen
§ 5 Vorbehalt
§ 6 Versagung
§ 6a Supra- und internationale Anforderungen
§ 7 Erlaubnis
§ 7a Anforderungen an das Einleiten von Abwasser
§ 8 Bewilligung
§ 9 Bewilligungsverfahren
§ 9a Zulassung vorzeitigen Beginns
§ 10 Nachträgliche Entscheidungen
§ 11 Ausschluss von Ansprüchen
§ 12 Widerruf der Bewilligung
§ 13 Benutzung durch Verbände
§ 14 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
§ 15 Alte Rechte und alte Befugnisse
§ 16 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
§ 17 Andere alte Benutzungen
§ 17a Erlaubnisfreie Benutzungen bei Übungen und Erprobungen
§ 18 Ausgleich von Rechten und Befugnissen
§ 18a Abwasserbeseitigung
§ 18b Bau und Betrieb von Abwasseranlagen
§ 18c Zulassung von Abwasserbehandlungsanlagen
§ 19 Wasserschutzgebiete
§ 19a Genehmigung von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
§ 19b Auflagen und Bedingungen, Versagung der Genehmigung
§ 19c Widerruf der Genehmigung
§ 19d Rechtsverordnungen
§ 19e Bestehende Anlagen
§ 19f Zusammentreffen der Genehmigung mit arbeitsschutz- und bergrechtlichen Entscheidungen
§ 19g Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 19h Eignungsfeststellung und Bauartzulassung
§ 19i Pflichten des Betreibers
§ 19k Besondere Pflichten beim Befüllen und Entleeren
§ 19l Fachbetriebe
§ 20 Entschädigung
§ 21 Überwachung
§ 21a Bestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
§ 21b Aufgaben
§ 21c Pflichten des Benutzers
§ 21d Stellungnahme zu Entscheidungen des Benutzers
§ 21e Vortragsrecht
§ 21f Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
§ 21g Sonderregelung
§ 21h Erleichterungen für auditierte Betriebsstandorte
§ 22 Haftung für Änderung der Beschaffenheit des Wassers
§ 22a Schäden an Gewässern
Zweiter Teil
Erster AbschnittErlaubnisfreie Benutzungen (§§ 23 - 25)
Zweiter Abschnitt
§ 25a Bewirtschaftungsziele
§ 25b Künstliche und erheblich veränderte oberirdische Gewässer
§ 25c Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
§ 25d Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
§ 26 Einbringen, Lagern und Befördern von Stoffen
§ 27 (weggefallen)
Dritter AbschnittUnterhaltung und Ausbau (§§ 28 - 31)
§ 28 Umfang der Unterhaltung
§ 29 Unterhaltungslast
§ 30 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung
§ 31 Ausbau
Vierter AbschnittHochwasserschutz (§§ 31a - 32)
Dritter Teil
Vierter TeilBestimmungen für das Grundwasser (§§ 33 - 35)
Fünfter Teil
§ 36 Maßnahmenprogramm
§ 36a Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen
§ 36b Bewirtschaftungsplan
§ 37 Wasserbuch
§ 37a Informationsbeschaffung und -übermittlung
Sechster TeilBußgeld- und Schlussbestimmungen (§§ 38 - 45)
§§ 38-40 (weggefallen)
§ 41 Ordnungswidrigkeiten
§ 42 Anpassung des Landesrechts
§ 43 (weggefallen)
§ 44 (weggefallen)
§ 45 (Inkrafttreten)